Gesetzliche Krankenversicherung: Neue eGK seit 2015
Seit 01.01.2015 gilt in der gesetzlichen Krankenversicherung ausschließlich die elektronische Gesundheitskarte (eGK). Die Krankenversichertenkarte (KVK) ist damit ungültig und darf zur Abrechnung nicht mehr verwendet werden. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat technische Maßnahmen veranlasst, sodass alte Versicherten-Karten der gesetzlichen Krankenversicherung seit Januar von den Lesegeräten auch nicht mehr eingelesen werden können. Gesetzlich krankenversicherte Patienten können dann nur noch mit der eGK unsere Praxis aufsuchen. […]
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