Reform der Gesundheitsuntersuchung Gesundheits-Check-up – Änderungen zum 01. April 2019
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte im vergangenen Jahr die Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie überarbeitet und damit eine Vorgabe aus dem Präventionsgesetz umgesetzt. Neu ist neben dem längeren Untersuchungsintervall von 3 Jahren (statt wie bisher 2 Jahre), dass gesetzlich Versicherte zwischen dem vollendeten 18. und vollendeten 35. Lebensjahr einmalig zum Check-up gehen können. Bei diesem neuen Check sind Laboruntersuchungen von Blut und Urin nur […]
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