Tauchtauglichkeit – qualifizierte Untersuchung

Tauchtauglichkeit Foto: j.kant, „Kalt und Klar-2“

Tauchtauglichkeit Foto: j.kant, „Kalt und Klar-2“ Some rights reserved. Quelle: www.piqs.de

Seriöse Tauchschulen legen zu Beginn einer Taucherausbildung Wert auf die Vorlage einer Tauglichkeitsbescheinigung. In vielen Fällen wird das Erfordernis der Untersuchung als „notwendiges Übel“ angesehen. Viele Taucheraspiranten möchten im Urlaub einmal den Unterwassersport ausprobieren und nach dem Motto „für die paar Tage im Jahr kann doch nichts passieren, ich bin ja fit genug…“ wird der immensen Gefahr für die Gesundheit wenig Beachtung geschenkt. Gerade aus der Arbeitsmedizin und den Berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen wissen wir jedoch um diese Gefahren und können Sie umfassend untersuchen und beraten. Wir sehen ihre Ambitionen für den Tauchsport nicht als einmaliges Kurzzeitvergnügen! Tauchsport ist nicht nur materiell ein kostenintensives Vergnügen, es hängt auch ihr Leben bzw. ihre Gesundheit davon ab.

An den Untersuchungskosten zur Tauchtauglichkeit sparen, hieße an ihrer eigenen Gesundheit zu sparen.

Bei uns erhalten Sie die Bescheinigung zur Tauchtauglichkeit nur nach einer umfassenden Untersuchung durch einen qualifizierten Arzt.

Als Facharzt für Allgemeinmedizin mit der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin betreuen wir bei uns Atemschutzgeräte-Träger wie Feuerwehrleute, Schweißer u. a. arbeitsmedizinisch nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G-31 „Tauch- und Überdruckarbeiten“. Für die Tauch-Tauglichkeitsuntersuchungen verwenden wir die ausführlichen Frage- und Untersuchungsbögen, Gesundheitsatteste usw. der Gesellschaft für Tauch- und Überdruck-Medizin (GTÜM).

Die eingehende ärztliche Untersuchung zur Tauchtauglichkeit umfasst folgende Inhalte:

  • Umfassendes Beratungsgespräch mit Erhebung der Krankengeschichte (Anamnese)
  • Ausführliche Untersuchung zur Erhebung des Ganzkörperstatus (Herz, Lunge, Bauchorgane, Skelett, Haut, Blutdruck, Puls, Gewicht, Größe, neurologisch und psychologisch, Hör- und Sehvermögen, Nasennebenhöhlen, Gehörgänge und Trommelfelle)
  • Ruhespirographische Untersuchung mit Darstellung der Flussvolumenkurve (Lungenfunktionstest)
  • Elektrokardiogramm (EKG)
  • bei Teilnehmern über 40 Jahre, aber auch bei erkannten Herz- oder Kreislaufbeschwerden ist ein Belastungs-EKG (Ergometrie) Pflicht
  • Obligatorisch ist bei uns auch eine Blutuntersuchung

Unter www.gtuem.org finden Sie im Download-Bereich entsprechende Formulare, um sich auf die Untersuchung zur Tauchtauglichkeit vorbereiten zu können.

Die Untersuchung ist sehr zeitaufwändig, planen Sie dafür mindestens 60-90 Minuten ein. Die Berechnung der Untersuchung erfolgt nach der privaten Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

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