AOK-Plus streicht Homöopathie-Leistungen ab April 2023
Ab April 2023 entfällt für AOK-Plus Versicherte die Bezahlung ärztlicher homöopathischer Leistungen über die Krankenkassenkarte. Damit wird jede homöopathische Leistung zur privatärztlichen Behandlung. Diese muss dem Patienten vom Arzt direkt in Rechnung gestellt werden. Alternativ zu dem gekündigten Vertrag bietet die AOK-Plus eine teilweise Erstattung der homöopathischen Privatrechnungen über ein Bonusprogramm oder über eine separat abzuschließende Zusatzversicherung an. Quelle: Krankenkasseninfo […]
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