Videosprechstunde bei zengamed? Nein Danke!

Bisher gab es ein unumstößliches Verbot der ärztlichen Fernbehandlung. Dies hat sich durch die Beschlüsse des letzten Deutschen Ärztetages in Erfurt grundlegend geändert. Durch die Änderung der Musterberufsordnung (MBO) der Ärzte ist es nun erlaubt, Patienten im Erstkontakt rein per Videosprechstunde zu behandeln.

Videosprechstunde

Eigentlich ist es schon ein Widerspruch in sich, denn im Wort Behandlung steckt das Wort Hände. Aus meiner Sicht als Arzt ist es absolut notwendig, meine Sinneswahrnehmungen wie Sehen, Hören, Riechen und meinem Tastsinn der Hände zur Untersuchung und Behandlung von Menschen anzuwenden. Wie soll ein Arzt denn sonst in der Videosprechstunde einen einfachen Erkältungshusten von einer Lungenentzündung und eine Blinddarm-Entzündung von einer Magenverstimmung sicher unterscheiden können? Nur durch Video-Telefonie? Kann das von den Patienten gewünscht sein? – von der Politik schon, dazu jedoch später.

Im Falle eines ärztlichen Kunstfehles durch mangelnde Sorgfalt bei der Diagnostik und Behandlung wird es jedem Staatsanwalt völlig egal sein, dass Videosprechstunden laut ärztlichem Berufsrecht mittlerweile erlaubt sind.

Was hat die Einführung der Videosprechstunde mit der Entlastung der Grundschüler von zu viel Unterrichtsstunden und dem Wegfall der Bewerbungsanschreiben für Azubis der Deutschen Bahn zu tun? Sie sind Teil einer schleichenden Bankrott-Erklärung unserer Gesellschaftspolitiker. Die hausgemachten Probleme wie Ärzte- und Lehrermangel verbunden mit der Minderung der Service- bzw. Ergebnisqualität werden noch als scheinbare Verbesserung für den Wahlbürger verkauft!

Mehr noch: Große Internetfirmen stehen schon in den Startlöchern um mit Callcenter-Videosprechstunden die (bürokratisch) überarbeiteten Ärzte endlich entlasten zu können. Ja für alle Beteiligten ist ja durchaus viel moderner, smarter und weitaus kostengünstiger, wenn die Krankenkassen im nächsten Schritt, zusätzlich zu den schon bestehenden „Arzt-Flatrate-Tarifen“, noch Super-Spar-Tarife anbieten, bei welchen statt des Hautarztes zuerst die Callcenter-Videosprechstunde kontaktiert werden muss, bevor dann gleich online die Überweisung zur MRT-Untersuchung zugestellt wird.

Wie „lukrativ“ die Videosprechstunde für Ärzte ist:

„Für Videosprechstunden erhalten Praxen bis zu 800 Euro jährlich pro Arzt. Ab April gibt es für jede Videosprechstunde einen Technikzuschlag von 4,21 Euro (GOP 01450, Bewertung: 40 Punkte). Dieser wird für bis zu 50 Videosprechstunden im Quartal gezahlt, auch mehrmals im Behandlungsfall. Diese Mittel – bei vier Videosprechstunden pro Woche – dienen zur Hälfte zur Deckung der Kosten, die durch die Nutzung eines Videoanbieters anfallen; die andere Hälfte der Förderung von Videosprechstunden. Der Bewertungsausschuss geht davon aus, dass eine Kostendeckung bereits bei zwei Videosprechstunden pro Woche erreicht ist. Die Lizenzgebühren für Videodienste liegen aktuell bei etwa 100 Euro im Quartal.“ (Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung)

Zum Thema Datenschutz sei erwähnt: Jede Kommunikation über Telefon /Internet ist abhörbar. Auch gesetzlich haben Ärzte keinen gesonderten Schutzstatus vor Abhördienstleistern.